Antidiskrimierung

















(Foto zur Pressekonferenz)

Antidiskriminierungsverband Deutschland gegründet

Mit IBIS als Gründungsmitglied hat sich am 22. Mai 2007 der Antidiskriminierungsverband Deutschland gegründet. Es folgt die Presseerklärung.


Pressemitteilung: Gründung Antidiskriminierungsverband Deutschland Einsatz für die Interessen von Diskriminierungsopfern




Heute (22.5.07), in Berlin, gründet sich der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd). Erstmals schließen sich bundesweit unabhängige Antidiskriminierungsbüros/-stellen, Selbstorganisationen und wissenschaftliche Einrichtungen vornehmlich aus der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit zusammen. Die Mitgliedsorganisationen des Verbandes verfügen in diesen Bereichen über langjährige Erfahrung auf lokaler, regionaler und Bundesebene. Der advd bündelt fachliches Wissen, Ressourcen und Engagement und trägt damit zur Stärkung einer bundesweiten Antidiskriminierungskultur bei.

Die Erfahrungen aus der täglichen Beratungspraxis unserer Mitglieder zeigen, dass u.a. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisherigen Form die europäischen Richtlinien gegen Diskriminierung nur unzureichend umsetzt. Zu den Forderungen des advd zählen eine rasche und EU-richtlinienkonforme Änderung des AGGs, die Anwendbarkeit eines Antidiskriminierungsrechts ebenso in öffentlich-rechtlichen Bereichen wie Verwaltung, Schulen, Sicherheit wie auf private und arbeitsrechtliche Vertragsverhältnisse sowie ein echtes Verbandsklagerecht..

Neben der Entwicklung von Mindeststandards in der Antidiskriminierungsarbeit und von gemeinsamen Handlungs- und Interventionsstrategien soll eine erstmalige systematische Dokumentation von Diskriminierung(serfahrung)en und empirischen Studien das tatsächliche Ausmaß und die Wirkungsweisen von Diskriminierung in Deutschland darlegen und öffentlich machen. Des Weiteren wird der Verband die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kritisch begleiten und Schattenberichte hierzu verfassen.




Der Schutz vor Gewalt und Diskriminierung ist ein allgemeines Menschenrecht. Dieses beschränkt sich nicht nur auf die Vermeidung unmittelbarer Menschenrechtsverletzungen, sondern umfasst auch den Schutz vor indirekten Formen von Benachteiligung und struktureller Diskriminierung.

Der Antidiskriminierungsverband Deutschland tritt entschieden für die Interessen von Diskriminierung Betroffener ein. Er betreibt eine aktive Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit. Der advd strebt dabei eine konstruktive Zusammenarbeit mit Politik, Behörden, der Wirtschaft, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren an, um individuelle und institutionelle Benachteiligungen aufzudecken und zu überwinden. Einen besonderen Schwerpunkt legt der advd dabei auf die Stärkung (Empowerment) von Betroffenen.



Zu den Gründungsmitgliedern gehören in alphabetischer Reihenfolge:



ADB Köln – AntiDiskriminierungsBüro Köln/ Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V., ADB Sachsen - Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V., Antidiskriminierungsbüro Aachen/ Pädagogisches Zentrum Aachen e.V., Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V., basis & woge e.V. (Hamburg), BDB - Bund gegen ethnische Diskriminierung in der Bundesrepublik Deutschland e.V., IBIS-interkulturelle Arbeitsstelle e.V./Antidiskriminierungsstelle, Initiative Schwarze Menschen in Deutschland ISD-Bund e.V., iMiR - Institut für Migrations- und Rassismusforschung e.V. (Hamburg), Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg - TBB
 
 
 

NEU! Der Antidiskriminierungsverband hat im Oktober 2009 Standards für qualifizierte Antidiskriminierungsberatung entwickelt. 
 
 Hier der link zur Seite des Antidiskriminierungsverbands Deutschland, mit der Möglichkeit des Downloads des neuen Eckpunktepapiers:
 


 
 

Stellungnahme von IBIS e.V zur Studie des Berliner Instituts für Bevölkerung und Entwicklung „Ungenutzte Potenziale - zur Lage der Integration in Deutschland“

IBIS e.V begrüßt die Auseinandersetzung mit der Situation von MigrantInnen in Deutschland durch die Studie des Berliner Instituts für Bevölkerung und Entwicklung „Ungenutzte   Potenziale - zur Lage der Integration in Deutschland“. Als irritierend empfindet IBIS e.V jedoch die Schlussfolgerungen, die aus den Ergebnissen der Studie gezogen wurden. Ziel der Studie war es den Grad der Integration unterschiedlicher MigrantInnengruppen in Deutschland zu messen. Dies wurde anhand willkürlich festgelegter Kriterien getan. Dazu gehörten zum Beispiel das Bildungsniveau, der Anteil beschäftigter MigranntInnen im öffentlichen Dienst, sowie der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft und die Heirat mit Deutschen. Integration wurde somit eindeutig aus der Perspektive der Mehrheitsgesellschaft betrachtet. Es wurden keine Kriterien zur Messung der Integrationsbereitschaft der Gesamtbevölkerung erhoben. Der Erwerb von Bildung als Kriterium des Integrationsgrades in einer Gesellschaft deren Bildungssystem außerordentlich differenziert und selektiv strukturiert ist, ist in diesem Zusammenhang äußerst kritisch zu sehen. Auch die aus der Studie gezogene Schlußfolgerung, einzelne MigrantInnengruppen seien besser integriert als andere, ist bedenklich. Sie impliziert, dass es mehr oder weniger integrationswillige Gruppen von MigrantInnen gibt. Der Grad der Integration, dessen Messung an sich schon äußerst zweifelhaft ist, wird in Beziehung zu unterschiedlichen Nationalitäten gesetzt. Die Studie sollte wirtschaftliche und politische Einflussfaktoren auf die Integration von Menschen mit unterschiedlichen Migrationshintergründen erfassen. Nach unserer Ansicht impliziert diese Studie, dass ganze Bevölkerungsgruppen, unabhängig von ihrer individuellen Lebenssituation, mehr oder weniger engagiert ihre Integration vorantreiben. Integration wird in diesem Verständnis als eine Leistung, die ausschließlich von zugewanderten Personen und ihren Familien zu erbringen ist, und nicht als ein gesamtgesellschaftlicher Prozess mit Wechselwirkungen betrachtet. Wer nicht die erwarteten Integrationsleistungen erbringt, hat nach diesem Verständnis versagt und ist selbst schuld daran. Voraussetzung um eine Gesellschaft aktiv mitgestalten zu können, sind Ressourcen wie Wissen, Macht und Geld. Diese Ressourcen werden vielen Menschen mit Migrationshintergrund systematisch vorenthalten. Ohne diese ist es nur schwer möglich auf Veränderungsprozesse innerhalb der Gesellschaft Einfluss zu nehmen. Das Wissen um die Möglichkeit selbst aktiv Einfluss nehmen zu können, ist eine wesentliche Voraussetzung, um sich zu engagieren. Barrieren, die eine politische und gesellschaftliche Mitwirkung für Menschen ohne die deutsche Staatsbürgerschaft erschweren, werden in der Untersuchung nicht erwähnt. Die Bundeskanzlerin nimmt das Ergebnis der Studie zum Anlass, an Eltern, Lehrkräfte und den Staat zu appellieren, ihre Anstrengungen zu verdoppeln. Somit werden SchülerInnen mit Migrationshintergrund als Objekte, die es zu bessern und zu ändern gilt, gesehen. Es wird nicht über LehrerInnen gesprochen, die SchülerInnen mit Migrationshintergrund bei gleicher Leistung durchschnittlich eine Note schlechter bewerten. Auch nicht thematisiert  werden Schulempfehlungen, die für SchülerInnen aus Migrantenfamilien immer noch oft in die Haupt- oder Sonderschulen führen. Die Tatsache, dass SchülerInnen mit Migrationshintergrund oft schlechte oder gar keine Schulabschlüsse erzielen wird als Indikator für Bildungsverweigerung gesehen. Wenig beachtet wird das Potential an Ausgrenzung und Diskriminierung, der viele SchülerInnen aus MigrantInnenfamilien ausgesetzt sind. Dieser Benachteiligung sollte, nach Meinung von IBIS e.V, mit einer vermehrten Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer, entgegengewirkt werden. Außerdem gilt es das Thema Diskriminierung im Lehramtsstudium zu verankern um eine frühzeitige Sensibilisierung der Lehrkräfte diesbezüglich sicher zu stellen.   Die Untersuchung  soll den Einfluss von Politik und Wirtschaft auf Menschen mit Migrationshintergrund ermitteln. Die Wirtschaft kann jedoch nur dann positive Auswirkungen auf das Leben von MigrantInnen entfalten, wenn sie durch Chancengleichheit die Möglichkeit erhalten, sich gute gesellschaftliche Positionen zu erarbeiten. Dieses ist jedoch bei näherer Betrachtung des deutschen Gesellschaftssystems außerordentlich schwierig. Die Ergebnisse der Studie stellen einmal mehr unter Beweis, dass das Bewusstsein für Integration und Teilhabe als zweigleisigen Prozess in Deutschland nur sehr wenig ausgeprägt ist. Es könnte beinahe der Eindruck entstehen, dies sei nicht erwünscht. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten geht es vielen Menschen darum, ihre Positionen und Privilegien zu erhalten. Wir sehen- gerade jetzt mehr denn je – die Notwendigkeit, dass der Staat sich dafür einsetzt, Strukturen, die Diskriminierungen begünstigen, zu beseitigen.  
 
Constanze Schnepf 
 

Pressemitteilungen der ADS vom März 2012


Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Nr. 7/2012 vom 07.03.2012
Internationaler Frauentag: Lüders warnt vor Bagatellisierung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
 
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) startet Informationskampagne
 
Jede zweite Frau ist nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) an ihrem Arbeitsplatz schon einmal sexuell belästigt worden.
Obwohl sexuelle Belästigung eine gesetzlich verbotene Form von Diskriminierung ist, werden nur eine verschwindend geringe Zahl von Fällen auch tatsächlich vor Gericht gebracht. „Viele Frauen haben Angst davor, mit ihrem Arbeitgeber in Konflikt zu geraten. Oft spielt auch falsch verstandene Scham eine Rolle“, sagte Lüders am Mittwoch anlässlich des Internationalen Frauentages in Berlin. Die Leiterin der ADS geht deshalb von einer hohen Dunkelziffer von Fällen sexueller Belästigung aus. „Ich kann nur jede Frau ermutigen: Suchen Sie Hilfe, sprechen Sie mit einem unabhängigen Beraterin oder Berater. Scheuen Sie sich nicht davor, Belästiger anzuzeigen“, sagte Lüders und verwies in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt. So urteilten die Erfurter Richter vor wenigen Monaten, dass sexuelle Belästigung eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten darstellt.
 
 Arbeitgeber sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen vor sexuellen Übergriffen anderer Beschäftigter zu schützen. Sie können einem Mitarbeiter, der Kolleginnen verbal belästigt und auch noch handgreiflich wird, im Einzelfall außerordentlich kündigen. Um auf solche Vorfälle und Verharmlosungen richtig zu reagieren, sollten Arbeitgeber ihre Pflichten und Arbeitnehmerinnen ihre Rechte im Vorfeld kennen. Lüders kündigte deshalb eine bundesweite Aufklärungskampagne
an, um Opfer sexueller Übergriffe auf ihre Rechte hinzuweisen.
Dazu wird die ADS in den kommenden Wochen bundesweit in Jobcentern Informationsbroschüren verteilen und Plakate aufhängen. Interessierte können die Materialien kostenfrei unter www.antidiskriminierungsstelle.de/publikationen bestellen.
 
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des       
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 errichtet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
  
 
 
Pressemitteilung Nr. 11/2012 vom 20.03.2012
 
Lüders warnt vor Rassismus „aus der Mitte der Gesellschaft“
Fallzahlen aufgrund ethnischer Diskriminierungen seit 2006 verdoppelt
 
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, hat davor gewarnt, Rassismus zum Problem einiger Radikaler zu erklären und zu
verharmlosen.
„Rassismus ist kein Randphänomen, pauschale Ablehnung von Menschen mit Migrationshintergrund findet sich allzu oft auch in der Mitte der Gesellschaft“, sagte Lüders vor dem „Internationalen Tages gegen Rassismus“ am morgigen Mittwoch.
 
Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat sich der Anteil der gemeldeten Fälle zu Diskriminierungen aufgrund der Hautfarbe oder ethnischen Herkunft seit Bestehen der Stelle verdoppelt: Bezogen sich in den ersten zwei Jahren nach Gründung der Stelle 2006 noch knapp 10 Prozent der gemeldeten Fälle auf rassistische Diskriminierung, so waren es Ende 2011
rund 20 Prozent, also jede fünfte Anfrage.
„Das ist eine Entwicklung, die uns
nachdenklich machen muss“, sagte Lüders.
 
Menschen erleben Diskriminierung in sämtlichen Lebensbereichen, etwa beim Abschluss von Versicherungen, auf dem Wohnungsmarkt, beim Einkaufen, im Fitnessstudio oder beim Diskobesuch. Für Einwanderer und ihre Nachkommen seien besonders viele Fälle im Bereich Arbeit festzustellen.
 
Den ersten signifikanten Anstieg der Fallzahlen habe die ADS 2010 verzeichnet. Grund dafür sei die steigende Bekanntheit des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
„Gleichzeitig berichten uns Migrantenverbände von vermehrten Erfahrungen mit Ressentiments und
Ablehnung seit der Debatte um das Buch von Thilo Sarrazin.“ In öffentlichen Debatten um Migration und Integration, wie zuletzt über die Studie zur Lebenswelt junger Muslime des Bundesinnenministeriums, werden Migrantengruppen häufig auf vermeintliche Defizite reduziert. „Konstruktive Kritik ist wichtig und richtig, dabei dürfen die Proportionen aber nicht verschoben werden“, sagte Lüders.
 
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.  
 
HAUSANSCHRIFT
Glinkastraße 24 10117 Berlin Pressestelle Sebastian Bickerich Kristin Döge Tel.: 03018 555-1805 Fax: 03018 555-41805 presse@ads.bund.de  
 
 
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