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Antidiskrimierung |
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(Foto zur Pressekonferenz)
Antidiskriminierungsverband Deutschland gegründet
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IBIS als Gründungsmitglied hat sich am 22. Mai 2007 der
Antidiskriminierungsverband Deutschland gegründet. Es folgt die
Presseerklärung.
Pressemitteilung: Gründung Antidiskriminierungsverband Deutschland
Einsatz für die Interessen von Diskriminierungsopfern
Heute (22.5.07), in Berlin, gründet sich der
Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd). Erstmals schließen sich
bundesweit unabhängige Antidiskriminierungsbüros/-stellen,
Selbstorganisationen und wissenschaftliche Einrichtungen vornehmlich
aus der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit zusammen. Die
Mitgliedsorganisationen des Verbandes verfügen in diesen Bereichen über
langjährige Erfahrung auf lokaler, regionaler und Bundesebene. Der advd
bündelt fachliches Wissen, Ressourcen und Engagement und trägt damit
zur Stärkung einer bundesweiten Antidiskriminierungskultur bei.
Die Erfahrungen aus der täglichen Beratungspraxis unserer
Mitglieder zeigen, dass u.a. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) in seiner bisherigen Form die europäischen Richtlinien gegen
Diskriminierung nur unzureichend umsetzt. Zu den Forderungen des advd
zählen eine rasche und EU-richtlinienkonforme Änderung des AGGs, die
Anwendbarkeit eines Antidiskriminierungsrechts ebenso in
öffentlich-rechtlichen Bereichen wie Verwaltung, Schulen, Sicherheit
wie auf private und arbeitsrechtliche Vertragsverhältnisse sowie ein
echtes Verbandsklagerecht..
Neben der Entwicklung von Mindeststandards in der
Antidiskriminierungsarbeit und von gemeinsamen Handlungs- und
Interventionsstrategien soll eine erstmalige systematische
Dokumentation von Diskriminierung(serfahrung)en und empirischen Studien
das tatsächliche Ausmaß und die Wirkungsweisen von Diskriminierung in
Deutschland darlegen und öffentlich machen. Des Weiteren wird der
Verband die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kritisch
begleiten und Schattenberichte hierzu verfassen.
Der Schutz vor Gewalt und Diskriminierung ist ein allgemeines
Menschenrecht. Dieses beschränkt sich nicht nur auf die Vermeidung
unmittelbarer Menschenrechtsverletzungen, sondern umfasst auch den
Schutz vor indirekten Formen von Benachteiligung und struktureller
Diskriminierung.
Der Antidiskriminierungsverband Deutschland tritt entschieden
für die Interessen von Diskriminierung Betroffener ein. Er betreibt
eine aktive Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit. Der advd strebt dabei
eine konstruktive Zusammenarbeit mit Politik, Behörden, der Wirtschaft,
der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und anderen
zivilgesellschaftlichen Akteuren an, um individuelle und
institutionelle Benachteiligungen aufzudecken und zu überwinden. Einen
besonderen Schwerpunkt legt der advd dabei auf die Stärkung
(Empowerment) von Betroffenen.
Zu den Gründungsmitgliedern gehören in alphabetischer Reihenfolge:
ADB Köln – AntiDiskriminierungsBüro Köln/ Öffentlichkeit gegen
Gewalt e.V., ADB Sachsen - Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V.,
Antidiskriminierungsbüro Aachen/ Pädagogisches Zentrum Aachen e.V.,
Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V., basis & woge
e.V. (Hamburg), BDB - Bund gegen ethnische Diskriminierung in der
Bundesrepublik Deutschland e.V., IBIS-interkulturelle Arbeitsstelle
e.V./Antidiskriminierungsstelle, Initiative Schwarze Menschen in
Deutschland ISD-Bund e.V., iMiR - Institut für Migrations- und
Rassismusforschung e.V. (Hamburg), Türkischer Bund in
Berlin-Brandenburg - TBB
NEU! Der Antidiskriminierungsverband hat im Oktober 2009 Standards für qualifizierte Antidiskriminierungsberatung entwickelt.
Hier der link zur Seite des Antidiskriminierungsverbands Deutschland, mit der Möglichkeit des Downloads des neuen Eckpunktepapiers:
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Stellungnahme von IBIS e.V zur Studie des Berliner Instituts für Bevölkerung und Entwicklung „Ungenutzte Potenziale - zur Lage der Integration in Deutschland“ |
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IBIS e.V begrüßt die Auseinandersetzung mit der
Situation von MigrantInnen in Deutschland durch die Studie des Berliner
Instituts für Bevölkerung und Entwicklung „Ungenutzte Potenziale - zur Lage der Integration in
Deutschland“. Als irritierend empfindet IBIS e.V jedoch die Schlussfolgerungen,
die aus den Ergebnissen der Studie gezogen wurden. Ziel der Studie war es den
Grad der Integration unterschiedlicher MigrantInnengruppen in Deutschland zu
messen. Dies wurde anhand willkürlich festgelegter Kriterien getan. Dazu
gehörten zum Beispiel das Bildungsniveau,
der Anteil beschäftigter MigranntInnen im öffentlichen Dienst, sowie der Erwerb
der deutschen Staatsbürgerschaft und die Heirat mit Deutschen.
Integration wurde somit eindeutig aus der
Perspektive der Mehrheitsgesellschaft betrachtet. Es wurden keine Kriterien zur
Messung der Integrationsbereitschaft der Gesamtbevölkerung erhoben.
Der Erwerb von Bildung
als Kriterium des Integrationsgrades in einer Gesellschaft deren Bildungssystem außerordentlich differenziert und
selektiv strukturiert ist, ist in diesem Zusammenhang äußerst kritisch zu sehen.
Auch die aus der Studie gezogene Schlußfolgerung, einzelne MigrantInnengruppen seien
besser integriert als andere, ist bedenklich. Sie impliziert, dass es mehr oder
weniger integrationswillige Gruppen von MigrantInnen gibt. Der Grad der
Integration, dessen Messung an sich schon äußerst zweifelhaft ist, wird in Beziehung
zu unterschiedlichen Nationalitäten gesetzt.
Die Studie sollte wirtschaftliche und politische
Einflussfaktoren auf die Integration von Menschen mit unterschiedlichen Migrationshintergründen
erfassen.
Nach unserer Ansicht impliziert diese Studie, dass
ganze Bevölkerungsgruppen, unabhängig von ihrer individuellen Lebenssituation,
mehr oder weniger engagiert ihre Integration vorantreiben. Integration wird in
diesem Verständnis als eine Leistung, die ausschließlich von zugewanderten
Personen und ihren Familien zu erbringen ist, und nicht als ein gesamtgesellschaftlicher
Prozess mit Wechselwirkungen betrachtet. Wer nicht die erwarteten
Integrationsleistungen erbringt, hat nach diesem Verständnis versagt und ist selbst
schuld daran.
Voraussetzung um eine Gesellschaft aktiv
mitgestalten zu können, sind Ressourcen wie Wissen, Macht und Geld. Diese
Ressourcen werden vielen Menschen mit Migrationshintergrund systematisch
vorenthalten. Ohne diese ist es nur schwer möglich auf Veränderungsprozesse innerhalb
der Gesellschaft Einfluss zu nehmen. Das Wissen um die Möglichkeit selbst aktiv
Einfluss nehmen zu können, ist eine wesentliche Voraussetzung, um sich zu
engagieren. Barrieren, die eine politische und gesellschaftliche Mitwirkung für
Menschen ohne die deutsche Staatsbürgerschaft erschweren, werden in der
Untersuchung nicht erwähnt.
Die Bundeskanzlerin nimmt das Ergebnis der Studie
zum Anlass, an Eltern, Lehrkräfte und den Staat zu appellieren, ihre
Anstrengungen zu verdoppeln. Somit werden SchülerInnen mit
Migrationshintergrund als Objekte, die es zu bessern und zu ändern gilt,
gesehen. Es wird nicht über LehrerInnen gesprochen, die SchülerInnen mit
Migrationshintergrund bei gleicher Leistung durchschnittlich eine Note
schlechter bewerten. Auch nicht thematisiert
werden Schulempfehlungen, die für SchülerInnen aus Migrantenfamilien
immer noch oft in die Haupt- oder Sonderschulen führen. Die Tatsache, dass
SchülerInnen mit Migrationshintergrund oft schlechte oder gar keine
Schulabschlüsse erzielen wird als Indikator für Bildungsverweigerung
gesehen. Wenig beachtet wird das Potential an Ausgrenzung und Diskriminierung,
der viele SchülerInnen aus MigrantInnenfamilien ausgesetzt sind. Dieser
Benachteiligung sollte, nach Meinung von IBIS e.V, mit einer vermehrten
Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer, entgegengewirkt werden. Außerdem gilt
es das Thema Diskriminierung im Lehramtsstudium zu verankern um eine
frühzeitige Sensibilisierung der Lehrkräfte diesbezüglich sicher zu stellen.
Die Untersuchung soll den Einfluss von Politik und Wirtschaft
auf Menschen mit Migrationshintergrund ermitteln. Die Wirtschaft kann jedoch
nur dann positive Auswirkungen auf das Leben von MigrantInnen entfalten, wenn
sie durch Chancengleichheit die Möglichkeit erhalten, sich gute
gesellschaftliche Positionen zu erarbeiten. Dieses ist jedoch bei näherer
Betrachtung des deutschen Gesellschaftssystems außerordentlich schwierig. Die
Ergebnisse der Studie stellen einmal mehr unter Beweis, dass das Bewusstsein
für Integration und Teilhabe als zweigleisigen Prozess in Deutschland nur sehr
wenig ausgeprägt ist. Es könnte beinahe der Eindruck entstehen, dies sei nicht
erwünscht. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten geht es vielen
Menschen darum, ihre Positionen und Privilegien zu erhalten. Wir sehen- gerade
jetzt mehr denn je – die Notwendigkeit, dass der Staat sich dafür einsetzt,
Strukturen, die Diskriminierungen begünstigen, zu beseitigen.
Constanze Schnepf |
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Pressemitteilungen der ADS vom März 2012 |
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Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Nr. 7/2012 vom 07.03.2012
Internationaler Frauentag: Lüders warnt vor
Bagatellisierung
von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
startet Informationskampagne
Jede zweite Frau ist nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) an ihrem Arbeitsplatz schon einmal sexuell belästigt worden.
Obwohl sexuelle Belästigung eine gesetzlich verbotene Form von
Diskriminierung ist, werden nur eine verschwindend geringe Zahl von
Fällen auch tatsächlich vor Gericht gebracht. „Viele Frauen haben Angst
davor, mit ihrem Arbeitgeber in Konflikt zu geraten. Oft spielt auch falsch
verstandene Scham eine Rolle“, sagte Lüders am Mittwoch anlässlich des
Internationalen Frauentages in Berlin. Die Leiterin der ADS geht deshalb
von einer hohen Dunkelziffer von Fällen sexueller Belästigung aus.
„Ich kann nur jede Frau ermutigen: Suchen Sie Hilfe, sprechen Sie mit
einem unabhängigen Beraterin oder Berater. Scheuen Sie sich nicht davor,
Belästiger anzuzeigen“, sagte Lüders und verwies in diesem
Zusammenhang auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in
Erfurt. So urteilten die Erfurter Richter vor wenigen Monaten, dass
sexuelle
Belästigung eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten darstellt.
Arbeitgeber sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) verpflichtet,
ihre Mitarbeiterinnen vor sexuellen Übergriffen
anderer Beschäftigter zu schützen. Sie können einem Mitarbeiter, der
Kolleginnen verbal belästigt und auch noch handgreiflich wird, im
Einzelfall außerordentlich kündigen.
Um auf solche Vorfälle und Verharmlosungen richtig zu reagieren, sollten
Arbeitgeber ihre Pflichten und Arbeitnehmerinnen ihre Rechte im Vorfeld
kennen. Lüders kündigte deshalb eine bundesweite Aufklärungskampagne
an, um Opfer sexueller Übergriffe auf ihre Rechte hinzuweisen.
Dazu wird
die ADS in den kommenden Wochen bundesweit in Jobcentern
Informationsbroschüren verteilen und Plakate aufhängen. Interessierte
können die Materialien kostenfrei unter
www.antidiskriminierungsstelle.de/publikationen bestellen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit
Inkrafttreten des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August
2006 errichtet
worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus
rassistischen
Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des
Geschlechts, der Religion
oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters
oder der sexuellen
Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Pressemitteilung
Nr. 11/2012 vom 20.03.2012
Lüders warnt vor Rassismus „aus der Mitte der
Gesellschaft“
Fallzahlen aufgrund ethnischer Diskriminierungen seit 2006 verdoppelt
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders,
hat
davor gewarnt, Rassismus zum Problem einiger Radikaler zu erklären und zu
verharmlosen.
„Rassismus ist kein Randphänomen, pauschale Ablehnung
von Menschen mit Migrationshintergrund findet sich allzu oft auch in der
Mitte der Gesellschaft“, sagte Lüders vor dem „Internationalen Tages gegen
Rassismus“ am morgigen Mittwoch.
Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat sich der Anteil der
gemeldeten Fälle zu Diskriminierungen aufgrund der Hautfarbe oder
ethnischen Herkunft seit Bestehen der Stelle verdoppelt: Bezogen sich in
den
ersten zwei Jahren nach Gründung der Stelle 2006 noch knapp 10 Prozent der
gemeldeten Fälle auf rassistische Diskriminierung, so waren es Ende 2011
rund 20 Prozent, also jede fünfte Anfrage.
„Das ist eine Entwicklung, die
uns
nachdenklich machen muss“, sagte Lüders.
Menschen erleben
Diskriminierung in sämtlichen Lebensbereichen, etwa beim Abschluss von
Versicherungen, auf dem Wohnungsmarkt, beim Einkaufen, im Fitnessstudio
oder beim Diskobesuch. Für Einwanderer und ihre Nachkommen seien
besonders viele Fälle im Bereich Arbeit festzustellen.
Den ersten signifikanten Anstieg der Fallzahlen habe die ADS 2010
verzeichnet. Grund dafür sei die steigende Bekanntheit des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). „Gleichzeitig berichten uns Migrantenverbände von vermehrten Erfahrungen mit Ressentiments und
Ablehnung seit der Debatte um das Buch von Thilo Sarrazin.“ In öffentlichen
Debatten um Migration und Integration, wie zuletzt über die Studie zur
Lebenswelt junger Muslime des Bundesinnenministeriums, werden
Migrantengruppen häufig auf vermeintliche Defizite reduziert. „Konstruktive
Kritik ist wichtig und richtig, dabei dürfen die Proportionen aber nicht
verschoben werden“, sagte Lüders.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des
Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des
Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen
ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung,
einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu
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